AGB
- Allgemeine Bestimmungen
- Geltung
- Die agentur.studio marketingsolutions GmbH (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn bei zukünftigen Verträgen nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Die AGB sind nur anwendbar auf Geschäftskunden (B2B).
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die AGB der Agentur gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Änderungen dieser AGB werden nur jenen Kunden schriftlich mitgeteilt, deren laufende Verträge oder Projekte von den Änderungen betroffen sind, insbesondere bei regelmäßigen Verrechnungen oder Abonnementverträgen. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht. Auf diese Frist und die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde im Rahmen der Mitteilung hingewiesen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Geltung
- Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das von der Agentur gestellte Angebot annimmt. Angebote der Agentur sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Sollte der Kunde eine Bestellung einseitig aufgeben, ist er daran für 14 Tage gebunden. Der Vertrag wird rechtsverbindlich, wenn die Agentur den Auftrag schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigt oder mit der tatsächlichen Erbringung der vereinbarten Leistung beginnt.
- Vertragsgegenstand und Definitionen
Der Vertragsgegenstand umfasst die im individuellen Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Dienstleistungen. Diese können u.a. sein: Videografie, Fotografie, 360°-Touren, Immobilienvisualisierung, Online-Marketing (SEA, Social, Influencer), Webentwicklung, SEO, Grafikdesign, Druck und Eventtechnik. Umfang und Inhalt der zu erbringenden Leistungen werden in den jeweiligen Projektaufträgen oder Leistungsbeschreibungen festgelegt. Um Missverständnisse zu vermeiden, können folgende Definitionen als Grundlage für alle Vertragsbeziehungen gelten:
- Videografie: Erstellung von Bewegtbildern, Filmen und Videoaufnahmen einschließlich Schnitt, Postproduktion und Nachbearbeitung.
- Fotografie: Anfertigung von Fotos in digitaler oder physischer Form, einschließlich Bearbeitung und Nachbearbeitung.
- 360°-Touren: Erstellung von interaktiven 360°-Aufnahmen und virtuellen Rundgängen, oft verwendet für Immobilien oder Produktpräsentationen.
- Immobilienvisualisierung: Erstellung von digital erstellten Bildern und 3D-Modellen, die Immobilienprojekte oder -entwicklungen visualisieren.
- Online-Marketing: Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenwerbung (SEA), Social Media-Kampagnen oder Influencer-Marketing.
- Webentwicklung: Erstellung, Betreuung und Wartung von Webseiten und Online-Plattformen, einschließlich Programmierung, Design und Inhaltspflege.
- SEO: Suchmaschinenoptimierung durch technische Anpassungen, Inhaltserstellung und kontinuierliche Betreuung zur Verbesserung der Platzierung in Suchmaschinen.
- Grafikdesign: Gestaltung von visuellen Inhalten, z.B. Logos, Layouts oder Printmedien.
- Druck: Dienstleistungen im Bereich des Druckens von Medieninhalten, z.B. Broschüren, Visitenkarten oder Werbematerial.
- Eventtechnik: Bereitstellung und Betreuung technischer Ausstattung bei Veranstaltungen, wie z.B. Licht- und Tontechnik.
- Höhere Gewalt: Höhere Gewalt umfasst unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse, wie Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Streik, staatliche Maßnahmen oder andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen und die Erbringung der vertraglichen Leistung erheblich behindern.
- Produktspezifische Regelungen
- Videografie
- Leistungsumfang und Rechte
- Videografie
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung allfälliger Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen durch die Agentur, sowie allfälligen Briefingprotokollen. Wenn nicht anders vereinbart erbringt die Agentur im Rahmen der Videografie-Leistungen folgende Services:
- Konzeption, Planung, Dreh und Bearbeitung von Videoaufnahmen gemäß den im Auftrag festgelegten Vorgaben.
- Die Lieferung des fertigen Videomaterials erfolgt in den vereinbarten Dateiformaten und Auflösungen.
- Falls nicht anders vereinbart, beinhaltet die Leistung eine Korrekturschleife. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand abgerechnet.
- Die Agentur gewährt dem Kunden das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht an den erstellten Videos für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe oder Nutzung des Materials über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist ggf. gesondert zu vergüten.
- Das Urheberrecht an allen erstellten Videomaterialien verbleibt bei der Agentur. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars bleibt das Material im Eigentum der Agentur, und der Kunde darf das Material nicht verwenden.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Für die Durchführung der Videografie-Dienstleistungen hat der Kunde folgende Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge (z.B. Drehorte, Genehmigungen, Texte, Logos) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung, um einen reibungslosen Ablauf der Produktion zu gewährleisten.
- Der Kunde sorgt dafür, dass alle notwendigen Personen (z.B. Darsteller) und Einrichtungen zum vereinbarten Drehtermin verfügbar sind und entsprechende Freigaben vorliegen.
- Sollte sich der Dreh aufgrund von Umständen, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. unzureichende Vorbereitung, Nichtverfügbarkeit von Drehorten oder Darstellern), verzögern, behält sich die Agentur das Recht vor, den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde prüft das fertige Videomaterial innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt und teilt der Agentur etwaige Änderungswünsche unverzüglich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Videomaterial als abgenommen.
- Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte) verantwortlich, wenn er Personen oder geschützte Inhalte für die Videoproduktion bereitstellt.
- Fotografie
- Leistungsumfang und Rechte
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung allfälliger Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen durch die Agentur sowie allfälligen Briefingprotokollen. Wenn nicht anders vereinbart, erbringt die Agentur im Rahmen der Fotografie-Leistungen folgende Services:
- Konzeption, Planung und Durchführung von Fotoshootings gemäß den im Auftrag festgelegten Vorgaben.
- Die Lieferung der bearbeiteten Fotografien erfolgt in den vereinbarten Dateiformaten und Auflösungen.
- Falls nicht anders vereinbart, beinhaltet die Leistung eine Korrekturschleife für die Bildbearbeitung. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand abgerechnet.
- Die Agentur gewährt dem Kunden das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht an den erstellten Fotografien für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe oder Nutzung der Fotografien über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist ggf. gesondert zu vergüten.
- Das Urheberrecht an allen erstellten Fotografien verbleibt bei der Agentur. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars bleibt das Material im Eigentum der Agentur, und der Kunde darf das Material nicht verwenden.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Für die Durchführung der Fotografie-Dienstleistungen hat der Kunde folgende Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge (z.B. Räumlichkeiten, Genehmigungen, Requisiten, Modelle) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung, um einen reibungslosen Ablauf des Fotoshootings zu gewährleisten.
- Der Kunde sorgt dafür, dass alle notwendigen Personen (z.B. Modelle) und Einrichtungen zum vereinbarten Shooting-Termin verfügbar sind und entsprechende Freigaben vorliegen.
- Sollte sich das Shooting aufgrund von Umständen, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. unzureichende Vorbereitung, Nichtverfügbarkeit von Räumlichkeiten oder Modellen), verzögern, behält sich die Agentur das Recht vor, den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde prüft die fertigen Fotografien innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt und teilt der Agentur etwaige Änderungswünsche unverzüglich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Fotografien als abgenommen.
- Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte) verantwortlich, wenn er Personen oder geschützte Inhalte für die Fotoproduktion bereitstellt.
- 360° Touren
- Leistungsumfang und technische Anforderungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung allfälliger Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen durch die Agentur sowie allfälligen Briefingprotokollen. Wenn nicht anders vereinbart, erbringt die Agentur im Rahmen der 360°-Touren-Leistungen folgende Services:
- Planung, Durchführung und Erstellung von 360°-Touren gemäß den im Auftrag festgelegten Vorgaben.
- Die Lieferung der fertigen 360°-Touren erfolgt in den vereinbarten Formaten und auf den vorgesehenen Plattformen.
- Falls nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung eine Korrekturschleife. Weitere Anpassungen und Änderungen werden nach Aufwand gesondert abgerechnet.
- Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen technischen Anforderungen (z.B. Internetanbindung, Hosting-Plattform) bereitzustellen, sofern dies nicht Teil des Auftrags ist.
- Die Agentur übernimmt keine Haftung für technische Probleme oder Inkompatibilitäten, die auf der Seite des Kunden oder durch Dritte entstehen (z.B. Hosting-Anbieter).
- Rechte und Nutzung
Die Agentur gewährt dem Kunden das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht an den erstellten 360°-Touren für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe oder Nutzung der 360°-Touren über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist ggf. gesondert zu vergüten. Das Urheberrecht an allen erstellten 360°-Touren verbleibt bei der Agentur. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars bleibt das Material im Eigentum der Agentur, und der Kunde darf das Material nicht verwenden. Der Kunde ist verantwortlich für das Einholen sämtlicher Rechte, Genehmigungen und Freigaben, die für die Erstellung und Veröffentlichung der 360°-Touren erforderlich sind, insbesondere bei der Darstellung von geschützten Inhalten oder Personen. Die Agentur haftet nicht für eventuelle Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder das Filmmaterial entstehen.
- Immobilienvisualisierung
- Leistungsumfang und technische Anforderungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung allfälliger Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen durch die Agentur sowie allfälligen Briefingprotokollen. Wenn nicht anders vereinbart, erbringt die Agentur im Rahmen der Immobilienvisualisierung folgende Services:
- Erstellung von 3D-Visualisierungen, Grundrissen, Rendering oder anderen digitalen Darstellungen von Immobilienobjekten nach den im Auftrag festgelegten Vorgaben.
- Falls nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung eine Korrekturschleife. Weitere Änderungen oder Anpassungen werden nach Aufwand abgerechnet.
- Die gelieferten Visualisierungen erfolgen in den vereinbarten Formaten und Auflösungen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Systeme für die Nutzung dieser Formate geeignet sind.
- Der Kunde ist verantwortlich für das Bereitstellen aller relevanten technischen Daten, Baupläne, Fotos und Informationen, die für die Erstellung der Visualisierungen notwendig sind.
- Sollten zusätzliche technische Anforderungen bestehen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
- Rechte und Nutzung
Die Agentur gewährt dem Kunden das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht an den erstellten Immobilienvisualisierungen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe oder Nutzung der Visualisierungen über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist ggf. gesondert zu vergüten. Das Urheberrecht an allen erstellten Immobilienvisualisierungen verbleibt bei der Agentur. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars bleibt das Material im Eigentum der Agentur, und der Kunde darf das Material nicht verwenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über sämtliche Rechte, Genehmigungen und Freigaben für die im Rahmen der Visualisierung genutzten Daten, Baupläne oder Informationen verfügt. Die Agentur übernimmt keine Haftung für eventuelle Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen, die durch die vom Kunden bereitgestellten Materialien entstehen.
- Online Marketing (SEA, Social, Influencer)
- Leistungsumfang und Optimierung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung allfälliger Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen durch die Agentur sowie allfälligen Briefingprotokollen. Wenn nicht anders vereinbart, erbringt die Agentur im Rahmen der Online-Marketing-Leistungen folgende Services:
- Suchmaschinenwerbung (SEA): Erstellung, Schaltung und Optimierung von Suchmaschinenwerbeanzeigen (z.B. Google Ads) auf Basis der vertraglich vereinbarten Keywords und Zielsetzungen.
- Social Media Marketing: Konzeption, Schaltung und laufende Betreuung von Social Media Kampagnen auf den vertraglich vereinbarten Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn). Die Optimierung erfolgt laufend, basierend auf Performance-Daten.
- Influencer Marketing: Recherche, Kontaktaufnahme und Koordination mit Influencern, um vereinbarte Werbeaktionen und Kampagnen umzusetzen.
- Analyse und Reporting: Bereitstellung von regelmäßigen Berichten über die Performance der Kampagnen sowie die Erreichung der vertraglich vereinbarten Ziele (z.B. Klickzahlen, Engagement-Rate, Conversions).
- Optimierung: Laufende Anpassungen und Optimierungen der Kampagnen basierend auf aktuellen Leistungsdaten, sofern diese innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens liegen.
- Pflichten und Inhalte
Der Kunde ist verpflichtet, folgende Inhalte und Mitwirkungspflichten zu erbringen:
- Inhaltsbereitstellung: Der Kunde stellt der Agentur alle erforderlichen Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Videos) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Für den Fall, dass die Agentur zusätzliche Inhalte erstellt (z.B. Werbetexte, Grafiken), wird dies gesondert vereinbart und berechnet.
- Genehmigungen und Freigaben: Der Kunde sorgt dafür, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Ansprüche Dritter, die durch die Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.
- Freigaben: Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Kampagnenentwürfe und -vorschläge zeitnah zu prüfen und freizugeben. Nach Ablauf einer Frist von fünf Werktagen nach Erhalt einer Kampagnenvorlage ohne Rückmeldung gilt diese als genehmigt.
- Zielgruppenvorgaben: Der Kunde legt gemeinsam mit der Agentur die Zielgruppen, das Budget und die gewünschten Plattformen für die Kampagne fest. Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen dieser Vorgaben werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Rechtliche Konformität: Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen in den jeweiligen Plattformen und Kampagnen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Wettbewerbsrecht und rechtliche Angaben (z.B. Impressumspflicht).
- Web Development
- Leistungsumfang, Lieferung und Abnahme
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung allfälliger Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen durch die Agentur sowie allfälligen Briefingprotokollen. Wenn nicht anders vereinbart, erbringt die Agentur im Rahmen der Webentwicklungsleistungen folgende Services:
- Webseitenentwicklung: Konzeption, Entwicklung und Programmierung einer Webseite basierend auf den im Auftrag festgelegten Vorgaben (z.B. Design, Funktionalitäten, CMS-Systeme wie WordPress).
- Responsive Design: Sicherstellung, dass die Webseite auf allen gängigen Endgeräten (Desktop, Tablet, Smartphone) einwandfrei funktioniert.
- Integration von Funktionalitäten: Umsetzung der im Auftrag festgelegten Funktionen (z.B. Kontaktformular, E-Commerce, Social Media Einbindungen, API-Anbindungen).
- Sicherheit und Datenschutz: Implementierung gängiger Sicherheitsmaßnahmen (z.B. SSL-Zertifikat, Firewall) sowie Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen (z.B. DSGVO-konforme Cookie-Banner, Datenschutzerklärung).
- Test und Abnahme: Nach Abschluss der Entwicklung wird die Webseite dem Kunden zur Abnahme bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Webseite innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Webseite als abgenommen.
Falls nicht anders vereinbart, beinhaltet die Leistung eine Korrekturschleife. Weitere Änderungen und Anpassungen werden nach Aufwand gesondert abgerechnet.
- Anpassungen und Änderungen
- Anpassungen während der Entwicklung: Während der Entwicklung der Webseite können im Rahmen des vereinbarten Umfangs Änderungswünsche eingebracht werden. Sollten diese Anpassungen den ursprünglichen Rahmen des Auftrags überschreiten (z.B. zusätzliche Funktionen oder Designänderungen), werden diese als Zusatzleistungen behandelt und gesondert abgerechnet.
- Nachträgliche Änderungen: Nach Abschluss der Abnahme sind weitere Änderungen oder Anpassungen an der Webseite nicht in den ursprünglichen Leistungsumfang inkludiert und werden gemäß der geltenden Stundensätze der Agentur in Rechnung gestellt, außer es ist ausdrücklich anders vereinbart.
- Technische Anpassungen: Die Agentur ist berechtigt, technische Anpassungen vorzunehmen, die für die Sicherheit, Stabilität oder Funktionsfähigkeit der Webseite notwendig sind, ohne dass eine gesonderte Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Der Kunde wird jedoch über wesentliche technische Änderungen informiert.
- Verwendung von Open Source-Software und Drittanbieter-Plugins: Sollte die Webseite Open Source-Software oder Drittanbieter-Plugins beinhalten, trägt der Kunde die Verantwortung, erforderliche Lizenzgebühren für die kommerzielle Nutzung zu übernehmen. Updates und Wartung von lizenzierten Plugins sind nur dann durch die Agentur abgedeckt, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
- SEO (Analyse, Betreuung, Content)
- Leistungsumfang und Optimierung
Der Umfang der zu erbringenden SEO-Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung allfälliger Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen durch die Agentur sowie allfälligen Briefingprotokollen. Wenn nicht anders vereinbart, erbringt die Agentur im Rahmen der SEO-Dienstleistungen folgende Services:
- Keyword-Recherche: Identifizierung relevanter Keywords und Phrasen basierend auf der Branche und Zielgruppe des Kunden, um die Auffindbarkeit der Webseite in Suchmaschinen zu optimieren.
- On-Page-Optimierung: Anpassung von Inhalten, Meta-Tags, Bild-Alt-Texten und technischen Elementen der Webseite, um die Sichtbarkeit in Suchmaschinen zu verbessern. Hierzu zählen auch die Optimierung der internen Verlinkung und der Ladezeiten.
- Off-Page-Optimierung: Entwicklung von Strategien zum Linkaufbau und zur Verbesserung der Domain-Autorität durch externe Verlinkungen, sofern dies im Leistungsumfang enthalten ist.
- Content-Optimierung: Anpassung bestehender Inhalte und/oder Erstellung neuer Inhalte basierend auf den SEO-Richtlinien und Keyword-Strategien.
- Monitoring und Reporting: Regelmäßige Überwachung der Keyword-Positionen und der allgemeinen SEO-Leistung der Webseite. Monatliche Berichterstattung über die Entwicklung der Suchmaschinenplatzierungen, Traffic und weiteren relevanten Kennzahlen.
- Technische SEO: Analyse und Optimierung der technischen Aspekte der Webseite (z.B. mobile Optimierung, Crawlbarkeit, Seitenstruktur), um die Suchmaschinenfreundlichkeit zu maximieren.
Änderungswünsche, die über die im Auftrag festgelegten Leistungen hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Pflichten und Inhalte
Für die erfolgreiche Durchführung der SEO-Dienstleistungen hat der Kunde folgende Mitwirkungspflichten:
- Bereitstellung von Informationen und Zugangsdaten: Der Kunde stellt alle notwendigen Zugangsdaten (z.B. Google Search Console, Analytics, CMS) sowie erforderliche Informationen zur Verfügung, um die SEO-Optimierungen durchzuführen.
- Aktualität der Inhalte: Der Kunde stellt sicher, dass die bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Daten) korrekt, aktuell und für den vereinbarten Zweck geeignet sind. Dies umfasst auch rechtliche Anforderungen (z.B. Datenschutz, Urheberrechte).
- Korrektur und Freigabe: Der Kunde prüft die erstellten oder angepassten Inhalte und technischen Änderungen zeitnah und erteilt die notwendigen Freigaben. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung, gilt die jeweilige Änderung als genehmigt.
- Kontinuierliche Zusammenarbeit: Der Erfolg der SEO-Optimierung hängt von einer kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit regelmäßig Feedback zu geben und notwendige Informationen oder Inhalte bereitzustellen.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle bereitgestellten Inhalte (z.B. Texte, Bilder) rechtlich zulässig sind und keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen.
- Grafikdesign
- Leistungsumfang und Lieferung
Der Umfang der zu erbringenden Grafikdesign-Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung allfälliger Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen durch die Agentur sowie allfälligen Briefingprotokollen. Wenn nicht anders vereinbart, erbringt die Agentur im Rahmen der Grafikdesign-Dienstleistungen folgende Services:
- Erstellung von Grafiken und Designmaterialien: Dazu gehören Logos, Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Online-Banner und andere visuelle Materialien, die im Auftrag festgelegt sind.
- Konzeption und Gestaltung: Entwicklung von grafischen Konzepten und Designs gemäß den Vorgaben des Kunden, einschließlich der Berücksichtigung von Corporate Design-Richtlinien, Farben, Schriften und Layouts.
- Lieferung des Endprodukts: Das fertige Design wird in den vereinbarten Dateiformaten (z.B. PDF, JPG, PNG) geliefert. Falls nichts anderes vereinbart wurde, beinhaltet die Lieferung druckfertige Dateien oder digitale Formate für den Online-Einsatz.
- Korrekturschleifen: Falls nicht anders vereinbart, beinhaltet die Leistung eine Korrekturschleife. Jede weitere Änderung wird nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
- Anpassungen und Änderungen
Für etwaige Anpassungen und Änderungen gelten folgende Regelungen:
- Zusätzliche Korrekturen: Sollte der Kunde über die vereinbarte Korrekturschleife hinaus weitere Änderungen wünschen, werden diese gesondert nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Die Agentur informiert den Kunden über den zu erwartenden Aufwand im Vorfeld.
- Nachträgliche Änderungen am gelieferten Material: Änderungen am final gelieferten Material, die über die im Auftrag vereinbarten Leistungen hinausgehen, werden als Zusatzaufträge behandelt und gesondert in Rechnung gestellt.
- Urheberrechtliche Anpassungen: Anpassungen oder Weiterentwicklungen des gelieferten Designs dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Dritte an dem Design Änderungen vornehmen sollen.
- Freigabe durch den Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Design innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Änderungswünsche unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt das Design als abgenommen.
- Druck
- Leistungsumfang und Technikbedingungen
Der Umfang der zu erbringenden Druckleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung allfälliger Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen durch die Agentur sowie allfälligen Briefingprotokollen. Wenn nicht anders vereinbart, erbringt die Agentur im Rahmen der Druck-Dienstleistungen folgende Services:
- Druckvorbereitung: Erstellung von druckfertigen Dateien gemäß den vereinbarten Spezifikationen (z.B. Farbprofil, Auflösung, Dateiformat).
- Druckproduktion: Organisation des Drucks von Materialien wie Broschüren, Flyern, Visitenkarten, Plakaten, etc., in Zusammenarbeit mit externen Druckereien, sofern der Kunde dies wünscht.
- Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Druckproduktion, wie Dateiformate, Farbsysteme (z.B. CMYK), Papierqualität, Grammatur und Druckauflagen, werden im Auftrag festgelegt und sind vom Kunden zu genehmigen.
- Lieferung des fertigen Produkts: Die Agentur organisiert die Lieferung der Druckerzeugnisse an den Kunden oder den im Auftrag definierten Lieferort.
- Haftungsregelungen
- Druckfehler: Die Agentur haftet nicht für Druckfehler, die auf unvollständige oder fehlerhafte Druckvorlagen des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, alle Druckdaten vor der Produktion sorgfältig zu prüfen.
- Genehmigung durch den Kunden: Vor der Druckfreigabe erhält der Kunde einen finalen Entwurf zur Überprüfung. Die Agentur haftet nicht für Fehler, die nach der Freigabe durch den Kunden auftreten. Änderungen nach Freigabe können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Farbdifferenzen: Aufgrund unterschiedlicher Druckverfahren und Materialeigenschaften können geringfügige Abweichungen in den Farben des Endprodukts auftreten. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, es sei denn, sie überschreiten handelsübliche Toleranzen.
- Externe Dienstleister: Sollte die Agentur im Auftrag des Kunden externe Druckereien beauftragen, haftet die Agentur nur für die ordnungsgemäße Auswahl und Beauftragung dieser Dienstleister. Für Produktionsfehler der Druckereien haftet die Agentur nur im Rahmen der gesetzlich geregelten Ansprüche gegenüber dem externen Dienstleister.
- Transportschäden: Für Schäden, die während des Transports der Druckerzeugnisse entstehen, haftet die Agentur nur, wenn sie den Transport selbst organisiert und dies ausdrücklich im Auftrag vereinbart wurde.
- Eventtechnik
- Leistungsumfang und Technikbedingungen
Der Umfang der zu erbringenden Eventtechnik-Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung allfälliger Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen durch die Agentur sowie allfälligen Briefingprotokollen. Wenn nicht anders vereinbart, erbringt die Agentur im Rahmen der Eventtechnik-Leistungen folgende Services:
- Bereitstellung von Technik: Planung, Lieferung, Aufbau und Abbau der benötigten Veranstaltungstechnik, wie z.B. Tontechnik, Lichttechnik, Projektionstechnik, Bühnentechnik und weitere audiovisuelle Ausrüstung.
- Technische Anforderungen: Die genauen technischen Spezifikationen (wie Anzahl der Geräte, Stromanforderungen, Verkabelung, etc.) werden im Auftrag festgelegt und dem Kunden vor Beginn der Veranstaltung zur Genehmigung vorgelegt.
- Personal: Bereitstellung von technischem Personal zur Bedienung der Technik während der Veranstaltung, sofern dies vereinbart ist.
- Testläufe: Vor der Veranstaltung erfolgt ein Testlauf der bereitgestellten Technik, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Veranstaltungsort zu den im Auftrag vereinbarten Zeiten zugänglich ist.
- Sonderwünsche: Zusätzliche Wünsche des Kunden hinsichtlich der technischen Ausstattung oder der Betreuung, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
- Haftungsregelungen
- Technische Störungen: Die Agentur haftet nicht für technische Störungen, die durch höhere Gewalt, nicht von der Agentur bereitgestellte Ausrüstung oder durch nicht vorhersehbare externe Faktoren (z.B. Stromausfall) verursacht werden.
- Geräteschäden: Der Kunde haftet für Schäden an der von der Agentur bereitgestellten Ausrüstung, die während der Veranstaltung durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit des Kunden, seiner Angestellten oder beauftragten Dritten entstehen.
- Verzögerungen: Sollten Verzögerungen oder Unterbrechungen während des Aufbaus oder der Nutzung der Technik aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. nicht bereitgestellte Infrastruktur, verspätete Freigabe des Veranstaltungsortes), entstehen, behält sich die Agentur das Recht vor, den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
- Veranstaltungsausfall: Im Falle eines Ausfalls der Veranstaltung, der nicht durch die Agentur zu vertreten ist, haftet die Agentur nur im Rahmen der im Auftrag erbrachten Vorleistungen, und bereits entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.
- Verantwortung des Kunden: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Veranstaltung und den Einsatz der Technik vorliegen. Die Agentur haftet nicht für eventuelle rechtliche Verstöße in diesem Zusammenhang.
- Konzept- und Ideenschutz
- Schutz von Ideen und Konzepten
Hat der Kunde die Agentur vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, so gilt nachfolgende Regelung:
- Urheberrechtlicher Schutz: Bereits durch die Einladung zur Erstellung eines Konzepts und die Annahme dieser Einladung durch die Agentur kommt ein Vertrag („Pitching-Vertrag“) zustande. Dieses Konzept, einschließlich aller darin enthaltenen Ideen, Texte, Grafiken, und Skizzen, unterliegt dem Schutz des Urheberrechts, sofern es eine schützenswerte Werkhöhe erreicht.
- Verwertung von Ideen: Werberelevante Ideen, die im Rahmen eines Konzepts vorgestellt werden und keine Werkhöhe erreichen, sind ebenfalls geschützt, insbesondere wenn sie als originelle und unverwechselbare Elemente der Vermarktungsstrategie gelten. Die Nutzung solcher Ideen außerhalb des Hauptvertrags bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
- Entschädigung: Sollte der Kunde ein von der Agentur vorgestelltes Konzept oder Teile davon außerhalb eines Hauptvertrages verwenden, kann die Agentur eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu begleichen.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Bereitstellung von Informationen: Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur rechtzeitig alle notwendigen Informationen und Materialien bereitzustellen, die für die Konzepterstellung erforderlich sind. Dies umfasst u.a. Daten zur Zielgruppe, Marktanalysen, Markenrichtlinien sowie spezifische Wünsche hinsichtlich des Konzepts. Prüfung und Freigabe: Der Kunde hat innerhalb einer festgelegten Frist das Konzept zu prüfen und Änderungswünsche mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Konzept als vom Kunden freigegeben. Weitere Anpassungen, die über die im Auftrag vereinbarte Korrekturschleife hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
- Vertraulichkeit
Vertrauliche Behandlung: Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit über den Kunden oder dessen Projekte erlangt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind, streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Inhalte der Konzepte. Schutz der Informationen: Der Kunde verpflichtet sich gleichermaßen, Informationen und Konzepte der Agentur nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist im Rahmen der Vertragsdurchführung notwendig. Verstöße gegen diese Vertraulichkeitspflicht können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Dauer der Vertraulichkeit: Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Laufzeit des Vertrags hinaus, es sei denn, die vertraulichen Informationen werden öffentlich bekannt oder die Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Allgemeine Pflichten
- Produktspezifische Besonderheiten
Anpassung an den Auftrag: Die genauen Pflichten der Agentur ergeben sich aus den spezifischen Regelungen zu den einzelnen Produktgruppen (z.B. Videografie, Web Development, SEO, etc.). Diese Pflichten richten sich nach den im jeweiligen Auftrag festgelegten Details, wobei individuelle Vereinbarungen zu Umfang, Zeitplan und Leistungsinhalt den allgemeinen Regelungen vorgehen. Technische und rechtliche Anforderungen: Bei bestimmten Produkttypen, wie z.B. 360° Touren oder Immobilienvisualisierungen, können besondere technische Voraussetzungen (z.B. benötigte Hardware oder Software) sowie rechtliche Bedingungen (z.B. Genehmigungen oder Rechtefreigaben) erforderlich sein. Der Kunde wird über diese produktspezifischen Anforderungen im Rahmen des Angebots und der Vertragsdurchführung informiert und ist verpflichtet, diese Voraussetzungen zu schaffen.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Bereitstellung von Materialien: Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Informationen, Materialien und Zugänge (wie Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu Systemen, rechtliche Genehmigungen, etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch eine verspätete oder unvollständige Bereitstellung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Zugänglichkeit und Unterstützung: Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Räumlichkeiten, technische Systeme oder Personen zum festgelegten Zeitpunkt für die Erbringung der Leistungen bereitstehen. Dies betrifft insbesondere Dreharbeiten, Fotoaufnahmen oder den technischen Zugang für Web Development und SEO-Maßnahmen. Prüfung und Freigabe: Der Kunde verpflichtet sich, Teilleistungen der Agentur (z.B. Entwürfe, Layouts, Textvorschläge) innerhalb der im Vertrag vereinbarten Fristen zu prüfen und schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gelten die Leistungen als freigegeben und abgenommen. Rechtskonformität und Rechte Dritter: Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und den rechtlichen Vorgaben (z.B. Datenschutz, Urheberrechte) entsprechen. Bei einer Verletzung dieser Pflichten hält der Kunde die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
- Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
- Einschaltung von Subunternehmern
Freiwillige Beauftragung: Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Subunternehmer oder andere Drittanbieter heranzuziehen. Diese Subunternehmer werden sorgfältig ausgewählt und müssen über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen. Verantwortung gegenüber Dritten: Die Beauftragung von Subunternehmern erfolgt entweder im Namen und auf Rechnung der Agentur oder im Namen des Kunden, sofern dies gesondert vereinbart wurde. In jedem Fall bleibt die Agentur für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden verantwortlich.
- Haftungsregelungen
Haftung für Subunternehmer: Die Agentur haftet für die ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung der Subunternehmer. Eine Haftung der Agentur für die konkrete Leistungserbringung der Subunternehmer ist nur dann gegeben, wenn die Agentur ihre Überwachungspflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat. Schadenersatz: Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz gegen die Agentur im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritter sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
- Haftungsausschluss bei Fremdleistungen
Direkte Verträge mit Dritten: Sofern der Kunde direkt mit Dritten (z.B. weiteren Dienstleistern) Verträge abschließt, haftet die Agentur nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Verträge oder für eventuelle Schäden, die durch diese Dritten verursacht werden. Fremdleistungen auf Kundenwunsch: Wenn der Kunde ausdrücklich die Einschaltung bestimmter Drittanbieter wünscht, übernimmt die Agentur keine Haftung für deren Leistungen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Auswahl und die Vertragsabwicklung mit diesen Anbietern.
- Termine und Fristen
- Leistungsfristen und Verzögerungen
Unverbindlichkeit von Fristen: Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, gelten alle von der Agentur genannten Leistungs- oder Lieferfristen als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Fristen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Verzögerungen durch höhere Gewalt: Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von unvorhersehbaren und durch die Agentur nicht zu vertretenden Umständen (z.B. höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen), ruhen die vertraglichen Pflichten für die Dauer der Verzögerung, und die Fristen verlängern sich entsprechend. Falls solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzug der Agentur: Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Agentur zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur zulässig.
- Abnahmefristen
Frist zur Abnahme: Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen der Agentur innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder Fertigstellung abzunehmen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gelten die Leistungen als abgenommen. Abnahmeverweigerung: Die Abnahme darf nur bei Vorliegen erheblicher Mängel verweigert werden, welche die vertraglich vereinbarte Nutzung der Leistung wesentlich beeinträchtigen. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung, sondern werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
- Vorzeitige Auflösung
- Kündigung durch die Agentur: Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und dies trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortsetzt;
- der Kunde sich mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung länger als 30 Tage im Verzug befindet;
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder sich trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist erheblich verzögert;
- berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen, und dieser auf Nachfrage weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit stellt.
- Kündigung durch den Kunden: Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt und trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen keine Abhilfe schafft.
- Vertragsstrafen
Vertragsstrafen bei Nichterfüllung: Wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt (z.B. durch Nichtzahlung oder durch unberechtigte Verweigerung der Abnahme), behält sich die Agentur vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 15 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden: Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig ohne wichtigen Grund kündigen oder seine vertraglichen Pflichten verletzen, kann die Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe des gesamten Honorars verlangen, das für die restliche Vertragslaufzeit vereinbart war. Der Agentur steht es jedoch frei, nachzuweisen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist.
- Honorar
- Preise: Das Honorar für die von der Agentur erbrachten Leistungen richtet sich nach den im jeweiligen Auftrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Nebenkosten: Alle im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehenden Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Materialkosten, spezielle Softwarelizenzen, externe Dienstleister) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
- Preisanpassungen: Die Agentur behält sich das Recht vor, Preise für laufende Verträge, insbesondere für Abonnements und wiederkehrende Leistungen (z.B. Hostinggebühren), jährlich entsprechend der Inflationsrate gemäß dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI 2020) anzupassen. Diese Preisanpassung erfolgt automatisch zum 1. Januar eines jeden Jahres, ohne dass eine gesonderte Mitteilung an den Kunden erfolgt. Maßgeblich ist die Veränderung des Index im Vergleich zum Vorjahr. Sollte der VPI nicht mehr veröffentlicht werden, tritt an dessen Stelle ein geeigneter Nachfolgeindex oder, sollte auch dieser entfallen, ein vergleichbarer Index, der die allgemeine Preisentwicklung in Österreich abbildet.
Listenpreise: Laufende Verträge, die auf den jeweils aktuellen Listenpreisen der Agentur basieren (insbesondere Hostinggebühren und Abonnements), werden ebenfalls automatisch zum neuen Listenpreis angepasst, ohne dass eine gesonderte Mitteilung erforderlich ist. Der Kunde kann die jeweils aktuellen Listenpreise bei der Agentur anfragen. Eine Benachrichtigung des Kunden über Preisanpassungen erfolgt nur dann, wenn die Veränderung wesentliche Auswirkungen auf den Vertragsinhalt hat. Kündigungsrecht: Sollte die inflationsbedingte Preisanpassung oder eine Anpassung auf den neuen Listenpreis eine erhebliche Erhöhung des Entgelts darstellen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten ab Mitteilung der neuen Preise zu kündigen.
- Abrechnungsmodelle
Projektbasierte Abrechnung: Für fest definierte Projekte wird ein Pauschalpreis vereinbart. Dieser umfasst alle im Auftrag spezifizierten Leistungen. Sollten im Verlauf des Projekts zusätzliche Leistungen erforderlich sein, werden diese nach Aufwand gesondert berechnet. Zeitbasierte Abrechnung: Leistungen, die nicht durch einen Festpreis abgedeckt sind, werden nach einem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Die Agentur stellt dem Kunden regelmäßig Arbeitsberichte oder Zeitnachweise zur Verfügung, um den angefallenen Aufwand transparent zu machen. Abonnements: Für laufende Dienstleistungen (z.B. SEO-Betreuung, Social Media Management) kann eine monatliche oder jährliche Pauschale vereinbart werden. Die Abrechnung erfolgt zum Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Eine Kündigung des Abonnements ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
- Zahlung und Eigentumsvorbehalt
- Zahlungsbedingungen
- Das Honorar der Agentur ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
- Alle Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu leisten, sofern keine abweichenden Zahlungsfristen vereinbart wurden.
- Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von zumindest € 30,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist die Agentur berechtigt, die weitere Erbringung von Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu verweigern (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
- Ratenzahlungen: Wird die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn, diese wurden von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
- Eigentumsvorbehalt
- Zahlungsbedingungen
Die von der Agentur gelieferten Waren und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum der Agentur. Dies gilt auch für alle erstellten und übermittelten Arbeitsergebnisse wie Konzepte, Designs, Videomaterialien oder Softwareentwicklungen. Vor Übergang des Eigentums ist der Kunde nicht berechtigt, die Waren oder Arbeitsergebnisse weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder zu nutzen, es sei denn, die Agentur erteilt hierfür eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder Arbeitsergebnisse zu verlangen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt. Die hierdurch entstandenen Kosten gehen zulasten des Kunden.
- Zahlungsart SEPA-Lastschriftmandat
- Erteilung eines SEPA-Mandats
Der Kunde erteilt der Agentur ein SEPA-Firmenlastschriftmandat zur Abbuchung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und der Agentur von dem angegebenen Bankkonto. Das Mandat umfasst auch zukünftige Leistungen, Zusatzaufträge sowie projekt- und abonnementsbezogene Zahlungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation/Prenotification) erfolgt mindestens 1 Werktag vor Fälligkeit der Lastschrift per E-Mail oder in der Rechnung.
- Nutzung des Mandats für zukünftige Zahlungen
Das SEPA-Mandat bleibt über die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung gültig, einschließlich zukünftiger Bestellungen und Zusatzaufträge, bis es vom Kunden oder der Agentur schriftlich widerrufen wird. Ein Widerruf des Mandats entbindet den Kunden nicht von bestehenden Zahlungspflichten aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
- Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, um die Lastschrift einzulösen;
- Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, haftet der Kunde für daraus resultierende Kosten und Verzögerungen.
- seine Bank über das erteilte SEPA-Mandat zu informieren und sicherzustellen, dass dieses dort ordnungsgemäß hinterlegt ist.
Entstehende Rücklastschriftgebühren sowie Bearbeitungskosten infolge unzureichender Kontodeckung oder durch fehlerhafte Angaben des Kunden werden diesem in Rechnung gestellt, sofern ihn ein Verschulden trifft.
- Rücklastschriften und Alternativen
Kann eine SEPA-Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. unzureichende Kontodeckung, fehlerhafte Bankdaten), nicht durchgeführt werden, ist die Agentur berechtigt, die Zahlungsart für den Kunden auf eine Überweisung oder eine andere geeignete Zahlungsweise umzustellen. Der Kunde wird hierüber informiert. Für jede Rücklastschrift fallen Bearbeitungsgebühren an, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
- Einziehung wiederkehrender Entgelte
Für wiederkehrende Leistungen oder Abonnements ist die Agentur berechtigt, die fälligen Beträge im Rahmen des erteilten SEPA-Mandats regelmäßig zu den vereinbarten Intervallen (z. B. monatlich, vierteljährlich, jährlich) einzuziehen. Der Kunde kann das SEPA-Mandat jederzeit schriftlich widerrufen, sofern dadurch keine laufenden vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Wiederkehrende Lastschriften mit gleichem Betrag oder einem gemäß vertraglicher Vereinbarung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI 2020) angepassten Betrag bedürfen keiner zusätzlichen Vorankündigung und werden zum vereinbarten Stichtag abgebucht. Ist der Stichtag nicht eindeutig festgelegt, gilt der Tag der ersten Abbuchung als Referenzdatum für das jeweilige Intervall.
- Datenschutz und Sicherheit
Die im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens übermittelten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Zahlungen verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
- Unterstützung bei der Meldung des SEPA-Mandats
Die Agentur kann auf Wunsch des Kunden das unterschriebene SEPA-B2B-Lastschriftmandat an die Bank des Kunden weiterleiten, um die ordnungsgemäße Hinterlegung des Mandats zu unterstützen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur die notwendigen Mandatsdaten ausschließlich zu diesem Zweck an die Bank übermittelt. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Annahme oder Verarbeitung des Mandats durch die Bank. Es bleibt die Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Bank das Mandat korrekt akzeptiert.
- Maßnahmen bei Zahlungsverzug und Leistungsverweigerung
Im Falle eines Zahlungsverzugs gemäß Punkt 9.1.4 ist die Agentur berechtigt, sämtliche Leistungen vorübergehend einzustellen oder einzuschränken, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Das Offline-Stellen von durch die Agentur betriebenen oder gehosteten Webseiten.
- Die Aussetzung von Wartungs-, Hosting- und Supportleistungen.
- Die vorübergehende Einstellung von laufenden Projekten oder Kampagnen.
Die Agentur wird den Kunden über die bevorstehenden Maßnahmen schriftlich benachrichtigen. Eine Haftung der Agentur für Schäden, die dem Kunden durch die vorübergehende Einstellung der Leistungen entstehen, ist ausgeschlossen, sofern der Zahlungsverzug nicht von der Agentur zu vertreten ist.
- Eigentumsrecht und Urheberrecht
- Nutzungsrechte
Der Kunde erhält an den von der Agentur erstellten und gelieferten Arbeitsergebnissen (z.B. Designs, Texte, Videos, Software) ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Nutzungsrechte sind zeitlich und räumlich auf den im Vertrag festgelegten Zweck und Umfang beschränkt. Eine Nutzung über diesen vereinbarten Rahmen hinaus, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung zu anderen als den vertraglich vorgesehenen Zwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten. Die erstellten Arbeitsergebnisse dürfen erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars verwendet werden. Bis dahin behält die Agentur das vollständige Eigentumsrecht an den Arbeitsergebnissen.
- Urheberrechtliche Regelungen
Alle Leistungen der Agentur, insbesondere Konzepte, Entwürfe, Designs, Videos und Texte, sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei der Agentur, es sei denn, eine ausdrückliche abweichende Vereinbarung wird schriftlich getroffen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an den urheberrechtlich geschützten Leistungen der Agentur vorzunehmen oder diese in einer Form zu bearbeiten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung der Agentur vor. Die Agentur ist nicht verpflichtet, dem Kunden „offene Dateien“ oder Rohdaten, wie etwa Photoshop-Dateien, Video-Rohmaterial oder Entwicklungsdateien von Softwareprojekten, zu übergeben. Solche Dateien bleiben Eigentum der Agentur, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Open Source-Software oder Drittanbieter-Plugins
Bei der Nutzung von Open Source-Software oder Drittanbieter-Plugins im Rahmen von Projekten der Agentur gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter. Der Kunde erhält an dieser Software nur die Rechte, die gemäß der jeweiligen Lizenzbedingungen eingeräumt werden. Die Agentur haftet nicht für die Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität von Open Source-Software oder Drittanbieter-Plugins, es sei denn, diese wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert. Die Kosten für lizensierte Plugins oder Software, die über den Einsatz von Open Source-Software hinausgeht, sind vom Kunden zu tragen, sofern diese im Projekt verwendet oder integriert werden. Der Kunde ist zudem verpflichtet, gültige Lizenzen für die eingesetzte Software zu erwerben und zu hinterlegen, sofern die Agentur dies nicht übernimmt.
- Kennzeichnung und Referenznutzung
- Kennzeichnung von Leistungen
rstellten Werbemitteln und sonstigen Leistungen, wie beispielsweise Webseiten, Videos, Druckerzeugnissen oder Designs, in geeigneter Weise auf sich als Urheber hinzuweisen. Diese Kennzeichnung erfolgt in einer branchenüblichen Form, etwa durch einen Hinweis wie „Design by agentur.studio marketingsolutions GmbH“, ohne dass dem Kunden daraus ein Entgeltanspruch zusteht. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur zu entfernen oder zu verändern.
- Referenzen und Nennung des Unternehmens
Die Agentur ist, vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internetpräsenz (z.B. Website, Social Media) mit dem Namen und dem Firmenlogo des Kunden sowie einer kurzen Beschreibung des Projekts als Referenz hinzuweisen. Dies gilt auch für Bild- und Videomaterial, das im Rahmen des Projekts entstanden ist. Die Nennung als Referenz dient der Eigenwerbung der Agentur und umfasst auch die Erwähnung in Präsentationen, Angeboten und anderen geschäftlichen Unterlagen. Der Kunde kann die Verwendung seines Namens und Logos jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Agentur untersagen. In diesem Fall wird die Agentur die Referenznutzung einstellen, wobei bereits gedruckte oder veröffentlichte Materialien von dieser Änderung nicht betroffen sind.
- Gewährleistung und Mängelrüge
- Mängelhaftung
Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind der Agentur innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung oder Erbringung der Leistung, gemeldet werden. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat die Agentur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Nur wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung scheitert oder von der Agentur verweigert wird, kann der Kunde Preisminderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Agentur haftet nicht für Mängel, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Kunden, unzureichende Mitwirkung oder Änderungen des Kunden oder Dritter an den erbrachten Leistungen zurückzuführen sind.
- Gewährleistungsfristen
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe der erbrachten Leistungen an den Kunden. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart. Die Agentur haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, Änderung oder Nutzung der erbrachten Leistungen seitens des Kunden entstehen. Im Falle von digitalen Leistungen, wie Software oder Webseiten, besteht keine Gewährleistung für die dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Versionen von Browsern, Betriebssystemen oder Drittanbieter-Software, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
- Haftung und Produkthaftung
- Allgemeine Haftungsregelungen
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden, die aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist eine Haftung der Agentur sowie ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, Schäden durch Verzögerung, Nutzungsverluste oder sonstige mittelbare Schäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der vom Kunden gelieferten Inhalte und Materialien (z. B. Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten) entstehen, wird ausgeschlossen. Der Kunde hält die Agentur in solchen Fällen schad- und klaglos und ersetzt sämtliche dadurch entstandenen Kosten und Schäden. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen, sofern diese nicht binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens schriftlich geltend gemacht werden. In jedem Fall verjähren Schadensersatzansprüche nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses.
- Produktspezifische Haftung
Die Agentur haftet nicht für fehlerhafte Leistungen, die auf unzureichende oder verspätet bereitgestellte Informationen, Materialien oder Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Bei der Verwendung von Drittanbieter-Software, Open Source-Lösungen oder Plugins übernimmt die Agentur keine Haftung für deren Fehlerfreiheit, Funktionalität oder zukünftige Kompatibilität. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Lizenzierung solcher Drittanbieterlösungen und stellt sicher, dass deren Einsatz rechtlich einwandfrei ist. Die Agentur haftet nicht für die technische Funktionalität von Drittanbietern (z. B. Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen, Werbeplattformen), deren Änderungen in den Nutzungsbedingungen oder die dauerhafte Erreichbarkeit der durch die Agentur auf diesen Plattformen erstellten Inhalte oder Kampagnen.
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle durch die Agentur durchgeführten Online-Dienstleistungen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO entsprechen. Die Agentur haftet nicht für Verstöße gegen die DSGVO, die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Kunden entstehen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Rechtswahl
Auf alle Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches materielles Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie etwaiger Verweisungsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.
- Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur in Wien vereinbart, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
- Schlussbestimmungen
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis.